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   LSG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - L 5 KA 3550/17 ER-B   

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https://dejure.org/2017,95871
LSG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - L 5 KA 3550/17 ER-B (https://dejure.org/2017,95871)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.11.2017 - L 5 KA 3550/17 ER-B (https://dejure.org/2017,95871)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. November 2017 - L 5 KA 3550/17 ER-B (https://dejure.org/2017,95871)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - L 5 KA 3550/17
    Das BSG habe in seinem Urteil vom 20.03.2013 (- B 6 KA 19/12 R -, in juris) insofern lediglich ausgeführt, dass die Frage, nach welchen Richtlinienverfahren behandelt werde, im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien bei der Praxisnachfolge Bedeutung gewinnen "könne".

    Dieser Entscheidungsspielraum der Zulassungsgremien ist von den Gerichten zu respektieren (BSG, Urteil vom 15.07.2015 -B 6 KA 32/14 R - Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R - Beschluss des erkennenden Senats vom 20.7.2006 - L 5 KA 3384/06 ER-B -, jew. in juris).

    Dies begründet für den Senat in Einklang mit dem "Fortführungsgedanken" (vgl. BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R -, in juris) ein im Rahmen der gerichtlichen Abwägung einzustellendes Interesse daran, die sofortige Vollziehung des Bescheides des Antragsgegners vom 02.05.2017 anzuordnen.

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 22/09 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Sonderbedarfszulassung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - L 5 KA 3550/17
    Dies gilt entsprechend für Psychotherapeuten, wobei das BSG innerhalb der Richtlinienverfahren in den psychoanalytisch begründeten und den verhaltenstherapeutischen Behandlungsverfahren unterschiedliche Versorgungsangebote sieht (BSG, Urteil vom 23.06.2010 - B 6 KA 22/09 R -, in juris, dort Rn. 29).
  • BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 23/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - L 5 KA 3550/17
    Soweit die Beigeladene zu 9) im Hinblick auf die Ermessensbetätigung des Antragsgegners vorbringt, im Planbereich T. bestehe ein Ungleichgewicht zwischen der Anzahl der zugelassenen Kinder- und Jugendlichenverhaltenstherapeuten und der zugelassenen psychoanalytisch tätigen KJPT zu Ungunsten der Kinder- und Jugendlichenverhaltenstherapeuten, weswegen der Antragsgegner dies im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens auszugleichen habe, verkennt dies, dass das Nachbesetzungsverfahren eine größtmögliche Kontinuität zu wahren hat (vgl. BSG, Urteil vom 02.07.2014 - B 6 KA 23/13 R -, in juris), nicht jedoch dazu zu dienen bestimmt ist, bedarfsplanerische Überlegungen zu realisieren.
  • BSG, 15.07.2015 - B 6 KA 32/14 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung zur ausschließlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - L 5 KA 3550/17
    Dieser Entscheidungsspielraum der Zulassungsgremien ist von den Gerichten zu respektieren (BSG, Urteil vom 15.07.2015 -B 6 KA 32/14 R - Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R - Beschluss des erkennenden Senats vom 20.7.2006 - L 5 KA 3384/06 ER-B -, jew. in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2006 - L 5 KA 3384/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Zulassungsinstanzen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - L 5 KA 3550/17
    Dieser Entscheidungsspielraum der Zulassungsgremien ist von den Gerichten zu respektieren (BSG, Urteil vom 15.07.2015 -B 6 KA 32/14 R - Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R - Beschluss des erkennenden Senats vom 20.7.2006 - L 5 KA 3384/06 ER-B -, jew. in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - L 5 KA 178/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - L 5 KA 3550/17
    In seinem Beschluss vom 25.04.2006 (- L 5 KA 178/06 ER-B -, in juris) habe der erkennende Senat hingegen in einem Fall der Nachbesetzung entschieden, dass die im Rahmen des § 86b Abs. 1 SGG anzustellende Interessenabwägung bei einer zu erwartenden Erfolglosigkeit der Hauptsache grundsätzlich von vornherein zugunsten der Vollziehung ausfalle.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2006 - L 5 KA 5149/05

    Informationspflichten des Berufungsausschusses in der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - L 5 KA 3550/17
    Soweit das SG dies unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG; Beschluss vom 17.01.2006 - L 5 KA 5149/05 ER-B -, in juris) anders eingeschätzt habe, sei diese Entscheidung zur Frage einer Ermächtigung ergangen und könne daher nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.
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